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Anreise-, Einbruch- und Schlüsselersatzschutz


Fragen zur Schadensabwicklung beantworten wir gerne:
Hier wird Ihnen geholfen
+49 (0) 89 4166-1845 (Mo. - Fr. von 9 bis 21 Uhr, Sa. von 9 bis 16 Uhr)

Schaden melden




Anreiseschutz auf dem Weg zu Ihrem Spanienurlaub

1. Was ist versichert?
  • Eine Autopanne oder ein Unfall mit dem privaten PKW kurz vor Reiseantritt. Das bedeutet, Ihr Kraftfahrzeug wird maximal einen Tag vor Antritt Ihrer Reise aufgrund eines Unfalls oder Panne fahruntauglich und Sie müssen Ihre Reise deshalb verspätet antreten.
  • Dann erstatten wir Ihnen die nachgewiesenen Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen oder zusätzliche Reisekosten bis maximal € 1.000,– pro Person.
  • Zudem erstatten wir die Kosten für ein Mietfahrzeug in vergleichbarer Kfz-Klasse bis € 1.000

2. Was ist nicht versichert?
  • Stau
  • Flughafentransfers
  • Zugverspätungen
  • Taxiverspätungen
  • Alle weitergehenden Sach-, Vermögens- und Folgeschäden
  • Schäden, die durch Ihre vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles entstehen

Einbruch-Schutz für Ihre Wohnung oder für Ihr Haus - Notrufnummer bei Einbruch: + 49 (0) 89 4166-1010

1. Was ist versichert?
  • Wir, die ERV, helfen Ihnen mit unserer Notrufzentrale im 24-Stunden-Service und entschädigen Sie in diesen Fällen:
  • An Ihrer versicherten Adresse, in der heimischen Wohnung oder Ihrem Haus, wird während Ihrer Reise ein Einbruch versucht oder vollendet.

Was leisten wir bei versuchtem oder vollendetem Einbruch an Ihrer versicherten Adresse?
  • Ihr Haus/Ihre Wohnung ist wegen dem versuchtem oder vollendetem Einbruch nicht mehr verschließbar? Dann organisieren wir einen Handwerker für die Verschließung. Wir übernehmen die Kosten hierfür bis zu € 500,–.
  • Die Verschließung ist nicht unverzüglich möglich? In diesem Fall organisieren wir einen Sicherheitsdienst, der Ihr Haus/Ihre Wohnung bewacht, bis Sie Ihre Reise beendet haben. Die Kosten hierfür übernehmen wir bis zu € 500,–.
  • Ist Ihre Anwesenheit am Heimatort zur Schadensfeststellung oder aus behördlichen Gründen zwingend erforderlich? In diesem Fall erstatten wir die zusätzlichen Kosten für die Rückreise bis € 500,–.

Was ist bei Entwendung des Wohnungsschlüssels und der Ausweispapiere versichert?
Ihnen werden die Wohnungsschlüssel für Ihre versicherte Adresse während Ihrer Reise, zusammen mit den Ausweispapieren, gestohlen durch:
  • Einbruchdiebstahl in der Ferienwohnung oder im Hotel?
  • Trickdiebstahl, Raub oder räuberische Erpressung?

Auf Wunsch organisieren wir den sofortigen Austausch des Haustürschlosses an der Eingangstür Ihrer versicherten Adresse. Die Kosten hierfür übernehmen wir bis insgesamt € 500,–.

2. Was ist nicht versichert?
Wir, ERV leisten nicht für:
  • Ereignisse an oder im Zusammenhang mit Häusern oder Wohnungen an Ihrem Zweitwohnsitz.
  • Alle weitergehenden Sach-, Vermögens- und Folgeschäden.
  • Notmaßnahmen an Gebäudeinstallationen oder anderen Gebäudeteilen, die nicht unter Ihrem (alleinigen) Verfügungsrecht stehen. Beispiel: Gemeinschaftliche Hauseingangstüren in Mehrfamilienhäusern.
  • Schäden, die durch Ihre vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles entstehen.

Ferienwohnung- oder Hotel-Schlüsselersatzschutz

1. Was ist versichert?
  • Ihnen sind Schlüssel für Ihre gemietete Ferienwohnung oder Ihr Hotelzimmer abhandengekommen?

Dann erstatten wir die von Ihnen geschuldeten Kosten für:
  • Das Anfertigen von Ersatzschlüsseln.
  • Das Öffnen von Türen durch den Schlüsselnotdienst, sofern kein Zweitschlüssel verfügbar ist.
  • Den Austausch einzelner Schlösser oder gesamter Schließanlagen. Voraussetzung hierfür ist: Der Austausch ist notwendig, um Missbrauch durch Dritte zu vermeiden.
Vorgenannte Kosten erstatten wir bis insgesamt maximal € 500,-.
2. Was ist nicht versichert?
Wir, ERV leisten nicht für:
  • Folgeschäden des Schlüsselverlusts.
  • Schäden, für die Sie nicht haftbar sind (Beispiel: Raub des Schlüssels).
  • Schäden, die durch Ihre vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles entstehen.

Die ERV (Europäische Reiseversicherung AG) ist mit ihren 110 Jahren Erfahrung einer der führenden Reiseversicherer weltweit und in über 20 Ländern vertreten. Mit einem internationalen Netzwerk sorgen wir dafür, dass Kunden vor, während und nach ihrer Reise optimal betreut werden. Dabei versteht sich die ERV nicht nur als Versicherer für Urlaubs- und Geschäftsreisen, sondern auch als digitaler Begleiter für unterwegs, beispielsweise mit der eigenen ERV „travel & care App“. Die ERV ist der Spezialist für Reiseschutz der ERGO und gehört damit zum Konzern der Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

Externe Tests haben die Qualität der ERV-Produkte auch im Jahr 2018 wiederholt bestätigt. Die Zeitschrift „Finanztest“ zeichnete in der Ausgabe 03/2018 die Reiserücktrittsversicherung der ERV vier Mal mit „GUT“ aus. Überzeugen konnten die Reiserücktrittsversicherung und die Jahres-Reiserücktritts-Versicherung (jeweils ohne Selbstbeteiligung) für Einzelpersonen und Familien.

Für das „Mehrwertpaket“ liefert die ERV folgende Versicherungsbausteine: einen Anreise-Schutz für die Anreise mit dem eigenen Auto, einen Einbruch-Schutz für Ihr Zuhause, während Sie unterwegs sind, und eine Schlüssel-Schutz für Ihren Aufenthalt in einer Ferienwohnung oder in einem Hotel.

Schaden melden

Fragen zur Schadensabwicklung beantworten wir gerne:
Hier wird Ihnen geholfen
+49 (0) 89 4166-1845 (Mo. - Fr. von 9 bis 21 Uhr, Sa. von 9 bis 16 Uhr)